Eine Gefahr einer unmittelbaren Verwechslung von Werktiteln liegt dann vor, wenn aufgrund der Benutzung des angegriffenen Titels die Gefahr besteht, dass der Verkehr den einen Titel für den anderen hält.1)
Dabei ist die Verwechslungsgefahr auf der Grundlage einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren zu beurteilen, insbesondere der Kennzeichnungskraft des älteren Titels, der Werknähe und der Ähnlichkeit der Titel.2)
Die im Urteil „Winnetous Rückkehr“ (BGH, GRUR 2003, 440 [juris Rn. 27]) angenommene Werknähe zwischen Roman und Film betrifft nach dem BGH ausschließlich den Titelschutz einzelner Werke. Diese Erwägung ist auf die Bezeichnung von Sendereihen nicht übertragbar.3)
→ Verwechslungsgefahr bei Werktiteln
Voraussetzung dafür, dass der Inhaber eines Titels rechtlich gegen eine andere Bezeichnung vorgehen kann.
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