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markenrecht:werknaehe

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Werknähe

Eine Gefahr einer unmittelbaren Verwechslung von Werktiteln liegt dann vor, wenn aufgrund der Benutzung des angegriffenen Titels die Gefahr besteht, dass der Verkehr den einen Titel für den anderen hält.1)

Dabei ist die Verwechslungsgefahr auf der Grundlage einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren zu beurteilen, insbesondere der Kennzeichnungskraft des älteren Titels, der Werknähe und der Ähnlichkeit der Titel.2)

Die im Urteil „Winnetous Rückkehr“ (BGH, GRUR 2003, 440 [juris Rn. 27]) angenommene Werknähe zwischen Roman und Film betrifft nach dem BGH ausschließlich den Titelschutz einzelner Werke. Diese Erwägung ist auf die Bezeichnung von Sendereihen nicht übertragbar.3)

siehe auch

Verwechslungsgefahr bei Werktiteln
Voraussetzung dafür, dass der Inhaber eines Titels rechtlich gegen eine andere Bezeichnung vorgehen kann.

1)
BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 102/11 - Stimmt's?; m.V.a. BGH, Urteil vom 1. März 2001 - I ZR 211/98, BGHZ 147, 56, 64 f. - Tages-schau
2)
BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 102/11 - Stimmt's?; m.V.a. BGHZ 146, 56, 63 - Tagesschau; BGH GRUR 2002, 1083, 1084 - 1, 2, 3 im Sauseschritt
3)
vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2025 – I ZR 143/24, juris Rn. 21
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