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markenrecht:kennzeichnungskraft_eines_werktitels

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Kennzeichnungskraft eines Werktitels

Die Kennzeichnungskraft ist ein Beurteilungsmaßstab bei der Frage der Verwechslungsgefahr [→ Verwechslungsgefahr bei Werktiteln]. Sie beschreibt, wie stark ein Werktitel im Verkehr wirkt – d. h. wie gut er sich als Herkunftshinweis durchgesetzt hat. Je höher die Kennzeichnungskraft eines Titels, desto weiter reicht sein Schutzbereich gegenüber ähnlichen Titeln. Die Kennzeichnungskraft kann schwach, durchschnittlich oder hoch sein und ist im Rahmen der Wechselwirkungslehre neben Werknähe und Titelähnlichkeit ein entscheidender Faktor bei der Verwechslungsprüfung.

Eine Gefahr einer unmittelbaren Verwechslung von Werktiteln liegt dann vor, wenn aufgrund der Benutzung des angegriffenen Titels die Gefahr besteht, dass der Verkehr den einen Titel für den anderen hält [→ Verwechslungsgefahr bei Werktiteln].1)

Dabei ist die Verwechslungsgefahr auf der Grundlage einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren zu beurteilen, insbesondere der Kennzeichnungskraft des älteren Titels, der Werknähe und der Ähnlichkeit der Titel.2)

siehe auch

Verwechslungsgefahr bei Werktiteln
Voraussetzung dafür, dass der Inhaber eines Titels rechtlich gegen eine andere Bezeichnung vorgehen kann.

1)
BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 102/11 - Stimmt's?; m.V.a. BGH, Urteil vom 1. März 2001 - I ZR 211/98, BGHZ 147, 56, 64 f. - Tagesschau
2)
BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 102/11 - Stimmt's?; m.V.a. BGHZ 146, 56, 63 - Tagesschau; BGH GRUR 2002, 1083, 1084 - 1, 2, 3 im Sauseschritt
markenrecht/kennzeichnungskraft_eines_werktitels.txt · Zuletzt geändert: 2025/06/07 15:16 von mfreund