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markenrecht:veroeffentlichungen_zur_anmeldung

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Veröffentlichungen zur Anmeldung

§ 23 (1) MarkenV

Die Veröffentlichung der Anmeldung einer Marke, deren Anmeldetag feststeht (§ 33 Abs. 1 des Markengesetzes), umfasst folgende Angaben:

  1. das Aktenzeichen der Anmeldung,
  2. das Datum des Eingangs der Anmeldung,
  3. Angaben über die Marke,
  4. Angaben zu einer vom Anmelder beanspruchten ausländischen Priorität (§ 34 des Markengesetzes), Ausstellungspriorität (§ 35 des Markengesetzes) oder zu einem nach Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. EG 1994 Nr. L 11 S. 1) in Anspruch genommenen Zeitrang,
  5. den Namen und Wohnsitz oder Sitz des Anmelders,
  6. wenn ein Vertreter bestellt ist, den Namen und Sitz des Vertreters,
  7. die Zustellungsanschrift mit einer Angabe zum Zustellungsempfänger sowie
  8. die Leitklasse und gegebenenfalls weitere Klassen des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen.
§ 23 (2) MarkenV

Wird eine angemeldete Marke nicht in das Register eingetragen, so umfasst die Veröffentlichung zusätzlich folgende Angaben:

  1. bei vollständiger oder teilweiser Zurückweisung einer angemeldeten Marke eine entsprechende Angabe unter Bezeichnung des Zurückweisungsgrundes und der Waren und Dienstleistungen sowie der Klassen, auf die sich die Zurückweisung bezieht;
  2. bei vollständiger oder teilweiser Rücknahme einer Markenanmeldung eine entsprechende Angabe unter Bezeichnung der Waren und Dienstleistungen sowie der Klassen, auf die sich die Rücknahme bezieht;
  3. wenn eine Anmeldung wegen Nichtzahlung der Gebühr (§ 6 Abs. 2 des Patentkostengesetzes) oder wegen fehlender Mindestvoraussetzungen für die Zuerkennung eines Anmeldetages (§ 36 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 1 des Markengesetzes) als zurückgenommen gilt, eine entsprechende Angabe;
  4. bei geschlossenen Mehrfachanmeldungen eine entsprechende Angabe.
§ 23 (3) MarkenV

Die Veröffentlichung kann in elektronischer Form erfolgen.

siehe auch

§§ 2 - 23 MarkenV (Teil 2) → Verfahren bis zur Eintragung
MarkenV → Markenverordnung
MarkenG → Markengesetz, Markenrecht

markenrecht/veroeffentlichungen_zur_anmeldung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1