Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Patentanwalt
§ 24 der Markenverordnung (MarkenV) legt fest, wie und wo das Markenregister geführt wird.
Das Register wird beim Deutschen Patent- und Markenamt geführt.
Seit dem 1. August 1999 wird das Register in Form einer elektronischen Datenbank betrieben.
§§ 24 - 28 MarkenV (Teil 3) → Register, Urkunde, Veröffentlichung
Beschreibt die Führung und den Inhalt des Markenregisters, in das alle eingetragenen Marken aufgenommen werden.
MarkenV → Markenverordnung
Die Ausführungsverordnung zum Markengesetz; sie regelt die Einzelheiten zu Anmeldung, Eintragung, Verlängerung und den Verfahren vor dem Amt.
MarkenG → Markengesetz, Markenrecht
Das zentrale Gesetz für den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen; das Markenrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de