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markenrecht:fachkreise
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Fachkreise

Nach ständiger Rechtsprechung kann das Verständnis der angesprochenen Fachkreise [siehe auch: → Verkehrskreise, → Verkehrsauffassung] allein und für sich genommen von ausschlaggebender Bedeutung für die Bejahung bzw. Verneinung eines Schutzhindernisses sein.1)

Fachkreise sind grundsätzlich in der Lage, eindeutig beschreibende Angaben in Welthandelssprachen zu erkennen.2)

Etwas anderes gilt allerdings für den Fachverkehr, der über Begrifflichkeiten im Kontext der von ihm hergestellten, gehandelten und erforschten Substanzen regelmäßig hinreichend informiert ist. Dazu gehören auch umgangssprachliche Bezeichnungen oder Codewörter im entsprechenden Milieu, selbst wenn diese für legal hergestellte und vertriebene Erzeugnisse nicht verwendet werden.3)

Im Einzelfall können sogar nur wenige Fachleute maßgeblich sein.4)

siehe auch

1)
BPatG, Beschl. v. 22. Februar 2022 - 28 W (pat) 507/21; m.V.a. EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 – Matratzen Concord/Hukla; MarkenR 2013, 110, Rn. 71 – Restore; BPatG GRUR 2014, 79, 84 – Mark Twain; GRUR 2015, 493, 494 – Kennfäden in Glasfasergeweben; 25 W (pat) 527/16 – Smart Energy Backbone; 28 W (pat) 537/18 – EasyPrune; 26 W (pat) 548/20 – Glowing Collection; 26 W (pat) 536/18 – Slumberzone
2)
BPatG, Beschluss vom 25. März 2026 – Az. 26 W (pat) 564/23; m.V.a. EuGH, GRUR 2006, 411 Rn. 24 – Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 682 Rn. 26 – Bostongurka
3)
BPatG, Beschluss vom 2. Juli 2026 – Az. 25 W (pat) 533/23
4)
BPatG, Beschl. v. 22. Februar 2022 - 28 W (pat) 507/21; m.V.a. Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 13. Aufl., § 8 Rn. 592
markenrecht/fachkreise.txt · Zuletzt geändert: von mfreund

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