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markenrecht:angemeldete_marken

Angemeldete Marken

MGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Teil 2: Voraussetzungen; Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; weitere Zeichen; Übertragung und Lizenz Abschnitt 5: Marken als Gegenstand des Vermögens § 31 Angemeldete Marken

Die vorstehenden Ausführungen bezüglich des Rechtsübergangs, der Vermutung der Inhaberschaft, den dinglichen Rechten und den Lizenzen gelten entsprechend für Markenrechte, die durch Eintragung erlangt worden sind.

§ 27 MarkenG → Rechtsübergang
§ 28 MarkenG → Vermutung der Rechtsinhaberschaft, Zustellungen an den Inhaber
§ 29 MarkenG → Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
§ 30 MarkenG → Lizenzen

siehe auch

§§ 27 - 31 MarkenG → Marken als Gegenstand des Vermögens
Behandelt die rechtlichen Bestimmungen zur Übertragung, Lizenzierung und dinglichen Rechte an Marken.

§§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) → Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz

MarkenG → Markengesetz
Das zentrale Gesetz für den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen; das Markenrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.

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