Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


markenrecht:anfechtbarkeit
KIerzeugt oder bearbeitet

Anfechtbarkeit

siehe auch

§ 82 MarkenG → Anwendung weiterer Vorschriften, Anfechtbarkeit, Akteneinsicht
Für das Verfahren vor dem Bundespatentgericht gelten ergänzend die Vorschriften der Zivilprozessordnung, wenn keine spezifischen Regelungen im MarkenG vorhanden sind.

§§ 66 - 82 MarkenG → Verfahren vor dem Patentgericht oder Beschwerdeverfahren
Regelt das Verfahren vor dem Bundespatentgericht, insbesondere das Beschwerdeverfahren, die Entscheidungsfindung und die Kostenregelung.

§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten

MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
Das zentrale Gesetz für den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen; das Markenrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.

markenrecht/anfechtbarkeit.txt · Zuletzt geändert: von migration

Seiten-Werkzeuge