Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


ep:vertragliche_lizenzen

Vertragliche Lizenzen

Artikel 73 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt die Möglichkeit, eine europäische Patentanmeldung ganz oder teilweise Gegenstand von Lizenzen zu machen.

siehe auch

EPÜ, Teil 2, Kapitel IV → Europäische Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens
Regelt die Übertragung und Bestellung von Rechten an der europäischen Patentanmeldung sowie die Vergabe von Lizenzen und das anwendbare Recht.

ep/vertragliche_lizenzen.txt · Zuletzt geändert: von migration