Um patentfähig zu sein, muss der beanspruchte Gegenstand „technischen Charakter“ aufweisen oder – etwas präziser umschrieben – eine „Lehre zum technischen Handeln“ zum Gegenstand haben, d. h. eine an den Fachmann gerichtete Anweisung, eine bestimmte technische Aufgabe mit bestimmten technischen Mitteln zu lösen.1) [→ Technischer Beitrag]
Merkmale einer Erfindung, die weder eine technische Wirkung haben noch mit den übrigen Merkmalen der Erfindung so in Wechselwirkung stehen, dass sich daraus ein funktionaler technischer Beitrag ergibt, können nicht als Beitrag zur erfinderischen Tätigkeit im Sinne des Artikels 56 EPÜ betrachtet werden.2)
Fehlt es an einem glaubhaften technischen Effekt, so können die betreffenden Merkmale nicht zu einer erfinderischen Tätigkeit beitragen.3)
Verursachen bestimmte hinzugefügte Merkmale keinen technischen Effekt, so kann auch durch ihre Kombination mit anderen Merkmalen kein synergistischer technischer Effekt entstehen.4)
Beschränkt sich der Unterschied gegenüber dem Stand der Technik darauf, dass dieselbe Information lediglich zu einem anderen Zeitpunkt dargestellt wird, bewirkt dies keinen technischen Effekt und kann daher nicht zur erfinderischen Tätigkeit beitragen.5)
Für die Anerkennung einer technischen Wirkung im Rahmen der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit ist massgeblich, dass die Wirkung gegenüber dem nächstliegenden Stand der Technik eintritt; es ist nicht erforderlich, dass die Wirkung ausschliesslich im beanspruchten Bereich auftritt und nicht auch bei weiteren, vom Stand der Technik mitumfassten Ausführungsformen.6)
Nach ständiger Rechtsprechung kann eine als unerwartet anzusehende Wirkung ein Hinweis auf das Vorliegen erfinderischer Tätigkeit sein, wobei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.7)
Der Beitragsansatz [→ Technischer Beitrag] spielt nur bei der Frage der erfinderischen Tätigkeit eine Rolle. Er wird bei der Beurteilung des Patentierungsausschlusses nach Artikel 52 (2) EPÜ nicht mehr angewendet! [→ Analogie zur Erläuterung des Beitragsansatzes, Abkehr vom Beitragsansatz beim Patentierungsausschluss]
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de