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Der Antrag muss enthalten:
a) den Namen und die Anschrift des Antragstellers nach Maßgabe der Regel 41 Absatz 2 c) [→ Erteilungsantrag];
b) die Angabe der zu überprüfenden Entscheidung.
Im Antrag ist darzulegen, aus welchen Gründen die Entscheidung der Beschwerdekammer aufzuheben ist und auf welche Tatsachen und Beweismittel der Antrag gestützt wird.
Die Vorschriften des Dritten Teils [→ Ausführungsvorschriften zur Europäischen Patentanmeldung] der Ausführungsordnung sind auf den Antrag auf Überprüfung und die im Verfahren eingereichten Unterlagen entsprechend anzuwenden.
Regel 104-110 → Anträge auf Überprüfung durch die Große Beschwerdekammer
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