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Artikel 97 (1), (3) EPÜ → Erteilungsbeschluss
Artikel 97 (2) EPÜ → Zurückweisungsbeschluss
Artikel 90-98 EPÜ → Erteilungsverfahren
Teil 4 EPÜ → Erteilungsverfahren
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Artikel 97 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) regelt die Erteilung oder Zurückweisung der europäischen Patentanmeldung durch das Europäische Patentamt.
Artikel 97 (1) EPÜ → Erteilung des europäischen Patents
Beschreibt die Bedingungen, unter denen die Prüfungsabteilung die Erteilung des europäischen Patents beschließt.
Artikel 97 (2) EPÜ → Zurückweisung der europäischen Patentanmeldung
Regelt die Bedingungen, unter denen die Prüfungsabteilung die europäische Patentanmeldung zurückweist.
Artikel 97 (3) EPÜ → Wirksamkeit der Entscheidung über die Erteilung
Erklärt, wann die Entscheidung über die Erteilung des europäischen Patents wirksam wird.
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de