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Dr. Martin Meggle-Freund

ep:erteilung_oder_zurueckweisung

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Erteilung oder Zurückweisung

Artikel 97 (1), (3) EPÜ → Erteilungsbeschluss
Artikel 97 (2) EPÜ → Zurückweisungsbeschluss

Artikel 90-98 EPÜ → Erteilungsverfahren

siehe auch

Erteilung oder Zurückweisung

Artikel 97 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) regelt die Erteilung oder Zurückweisung der europäischen Patentanmeldung durch das Europäische Patentamt.

Artikel 97 (1) EPÜ → Erteilung des europäischen Patents
Beschreibt die Bedingungen, unter denen die Prüfungsabteilung die Erteilung des europäischen Patents beschließt.

Artikel 97 (2) EPÜ → Zurückweisung der europäischen Patentanmeldung
Regelt die Bedingungen, unter denen die Prüfungsabteilung die europäische Patentanmeldung zurückweist.

Artikel 97 (3) EPÜ → Wirksamkeit der Entscheidung über die Erteilung
Erklärt, wann die Entscheidung über die Erteilung des europäischen Patents wirksam wird.

siehe auch

EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.

ep/erteilung_oder_zurueckweisung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 06:11 von 127.0.0.1