Anspruchsmerkmale sind die einzelnen technischen oder funktionalen Elemente eines Patentanspruchs, die den Schutzumfang der Erfindung definieren. Sie können aus strukturellen (räumlich-körperlichen) [→ strukturelle Merkmale] und/oder funktionalen Merkmalen bestehen.
Die Anspruchskategorie und die technischen Merkmale definieren den Anspruchsgegenstand und bestimmen den Schutzbereich.1)
Werden die technischen Merkmale des beanspruchten Gegenstands durch eine Änderung enger definiert, ist der Schutzbereich verringert; werden sie weniger eng definiert, wird der Schutzbereich erweitert.2)
Ein Vorrichtungsanspruch ist auf eine Vorrichtung gerichtet und hat folglich die Vorrichtungsmerkmale dieser Vorrichtung festzulegen.3)
Die Definition von Vorrichtungsmerkmalen kann auch durch Verfahrensschritte erfolgen, zu deren Ausführung die beanspruchte Vorrichtung ausgebildet ist.4)
Artikel 84 EPÜ → Patentansprüche
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