Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

dpmav:markenstellen

finanzcheck24.de

Markenstellen

§ 5 (1) DPMAV

Der Präsident oder die Präsidentin bestimmt den Geschäftskreis der Markenstellen und Markenabteilungen sowie die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Markenabteilungen und regelt das Verfahren zur Klassifizierung der Anmeldungen.

Markenabteilungen

siehe auch

dpmav/markenstellen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1