Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen

Unterabschnitt 3 UrhG

§ 55 UrhG → Vervielfältigung durch Sendeunternehmen
§ 55a UrhG → Benutzung eines Datenbankwerkes
§ 56 UrhG → Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben
§ 57 UrhG → Unwesentliches Beiwerk
§ 58 UrhG → Werke in Ausstellungen, öffentlichem Verkauf und öffentlich zugänglichen Einrichtungen
§ 59 UrhG → Werke an öffentlichen Plätzen
§ 60 UrhG → Bildnisse

siehe auch

Abschnitt 6 UrhG → Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen