Freie Beweiswürdigung

§ 93 (1) S. 1 PatG

Das Patentgericht entscheidet [→ Entscheidung durch das Patentgericht] nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. In der Entscheidung sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

§ 93 (1) S. 2 PatG → Begründungspflicht
§ 93 (2) PatG → Rechtliches Gehör
§ 93 (3) PatG → Richterwechsel

siehe auch

§§ 86 bis 99 PatG → Gemeinsame Verfahrensvorschriften
§§ 73 bis 99 PatG → Verfahren vor dem Patentgericht
PatG → Patentgesetz