Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung

Teil 2 - Abschnitt 2 MarkenG:
§ 7 MarkenG → Inhaberschaft
§ 8 MarkenG → Absolute Schutzhindernisse
§ 9 MarkenG → Angemeldete oder eingetragene Marken als relative Schutzhindernisse
§ 10 MarkenG → Notorisch bekannte Marken
§ 11 MarkenG → Agentenmarken
§ 12 MarkenG → Durch Benutzung erworbene Marken und geschäftliche Bezeichnungen mit älterem Zeitrang
§ 13 MarkenG → Sonstige ältere Rechte

§§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) → Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
MarkenG → Markengesetz

siehe auch