Inhalt der Anmeldung nach Markenverordnung

§ 3 (1) MarkenV

Die Anmeldung muss enthalten:

  1. das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll, nach § 20 [→ Klasseneinteilung].

§ 3 (2) → Prioritätserklärung

§ 32 (2) MarkenG → Inhalt der Anmeldung

siehe auch

§§ 2 - 18 MarkenV → Anmeldungen
§§ 2 - 23 MarkenV (Teil 2) → Verfahren bis zur Eintragung
MarkenV → Markenverordnung
MarkenG → Markengesetz, Markenrecht