Identität mit einer älteren Marke

§ 9 (1) Nr. 1 MarkenG

Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn sie mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang identisch ist und die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, mit den Waren oder Dienstleistungen identisch sind, für die die Marke mit älterem Zeitrang angemeldet oder eingetragen worden ist;

§ 9 MarkenGAngemeldete oder eingetragene Marken als relative Schutzhindernisse:
§ 9 (1) Nr. 2 MarkenG → Verwechslungsgefahr mit einer älteren Marke
§ 9 (1) Nr. 3 MarkenG → Kollission mit einer älteren bekannten Marke

§ 9 (2) MarkenGMarkenanmeldungen als Eintragungshindernis

siehe auch

§§ 7 - 13 MarkenG → Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung
§§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) → Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht