Entscheidung über die Beschwerde

§ 70 (1) MarkenG

Über die Beschwerde wird durch Beschluß entschieden.

§ 70 (2) MarkenG → unzulässige Beschwerde
§ 70 (3), (4) MarkenG → Aufhebung der Entscheidung und Zurückweisung

siehe auch

§§ 66 - 82 MarkenG → Verfahren vor dem Patentgericht oder Beschwerdeverfahren
§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht