Gebrauchsmusterverletzung

§ 24 (1) GebrMG → Unterlassungsanspruch
§ 24 (2) GebrMG → Schadensersatzanspruch

§ 24a GebrMG → Vernichtungsanspruch
§ 24b GebrMG → Auskunftsanspruch
§ 24c GebrMG → Verjährung

§ 25 GebrMG → Strafbarkeit der Gebrauchsmusterverletzung

§ 25a (1) GebrMG → Sicherheitsleistung
§ 25a (2)-(7) GebrMG → Zollbeschlagnahme

§ 27 (1)-(2) GebrMG → Gebrauchsmusterstreitsachen
§ 27 (3) GebrMG → Kosten des Patentanwalts

Vergleichsverhandlungen
Streitwert
Äquivalenz

Der Verletzungsrichter steht vor der zunehmend schweren Aufgabe, unter Umständen im Gebrauchsmusterverletzungsverfahren bei der Frage der Schutzfähigkeit über einen schwierigen technischen Sachverhalt eigenverantwortlich zu entscheiden, ohne wie im Patentverletzungsstreit auf die Sachkunde des Bundespatentgerichts zurückgreifen zu können.1)

siehe auch

Gebrauchsmusterrecht

1)
BPatG, Entsch. v. 30. April 2009 - 35 W (pat) 440/07