Weiterer technischer Effekt

Ein „weiterer technischer Effekt“ zur Umgehung des Patentierungsausschlusses nach Artikel 52 ist nicht mehr erforderlich.

Art. 52 (2) EPÜ → Patentierungsausschlusses

Der Beitragsansatz [→ Technischer Beitrag] spielt nur bei der Frage der erfinderischen Tätigkeit eine Rolle. Er wird bei der Beurteilung des Patentierungsausschlusses nach Artikel 52 (2) EPÜ nicht mehr angewendet!

Abkehr vom Beitragsansatz beim Patentierungsausschluss
Analogie zur Erläuterung des Beitragsansatzes

siehe auch