[Sprache von Änderungen der europäischen Patentanmeldung oder des europäischen Patents

Regel 3 (2) AO EPÜ

Änderungen der europäischen Patentanmeldung oder des europäischen Patents müssen in der Verfahrenssprache eingereicht werden.

Regel 3 (1) AO EPÜ → Sprache im schriftlichen Verfahren
Regel 3 (3) AO EPÜ → Sprache schriftlicher Beweismittel

Regel 4 EPÜ 2000 → Sprache im mündlichen Verfahren

Artikel 14 EPÜ 2000 → Sprachen des europäischen Patentamts, europäischer Patentanmeldungen und anderer Schriftstücke

siehe auch

Regel 1-7 → Allgemeine Vorschriften
Teil 1 AO EPÜ → Ausführungsvorschriften zu den Allgemeinen Vorschriften und Institutionellen Vorschriften
AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente