Sprache der Veröffentlichung der europäischen Patentschrift

Artikel 14 (6) EPÜ 2000

Europäische Patentschriften werden in der Verfahrenssprache veröffentlicht und enthalten eine Übersetzung der Patentansprüche in den beiden anderen Amtssprachen des Europäischen Patentamts.

Artikel 14 EPÜ → Sprachen des europäischen Patentamts, europäischer Patentanmeldungen und anderer Schriftstücke

Artikel 14 (1) → Amtssprachen des Europäischen Patentamts
Artikel 14 (2) → Übersetzung der europäischen Patentanmeldung
Artikel 14 (3) → Verfahrenssprache
Artikel 14 (4) → Übersetzung fristgebundener Schriftstücke
Artikel 14 (5) → Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung
Artikel 14 (7) → Sprache des Europäischen Patentblatts und des Amtsblatts des europäischen Patentamts
Artikel 14 (8) → Sprache der Angaben im europäischen Patentregister

Artikel 98 EPÜ → Veröffentlichung der europäischen Patentschrift

siehe auch

Artikel 10-25 EPÜ → Das Europäische Patentamt
Teil 1 EPÜ → Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente