Nichtigkeit des Patents, dessen Erfindung nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen kann

Artikel 138 (1) b) EPÜ

Vorbehaltlich des Artikels 139 [→ Ältere Rechte und Rechte mit gleichem Anmelde- oder Prioritätstag] kann das europäische Patent mit Wirkung für einen Vertragsstaat nur für nichtig erklärt werden, wenn das europäische Patent die Erfindung nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen kann;

siehe auch

Artikel 138 (1) EPÜ → Nichtigkeit europäischer Patente