Nichtigkeit des Patents des Unberechtigten

Artikel 138 (1) e) EPÜ 2000

Vorbehaltlich des Artikels 139 [→ Ältere Rechte und Rechte mit gleichem Anmelde- oder Prioritätstag] kann das europäische Patent mit Wirkung für einen Vertragsstaat nur für nichtig erklärt werden, wenn der Inhaber des europäischen Patents nicht nach Artikel 60 Absatz 1 [→ Recht auf das europäische Patent] berechtigt ist.

siehe auch

Artikel 138 (1) EPÜ → Nichtigkeit europäischer Patente