Besondere Angaben bei der Eintragung von Lizenzen

Regel 24 AO EPÜ

Eine Lizenz an einer europäischen Patentanmeldung wird eingetragen

a) als ausschließliche Lizenz, wenn der Anmelder und der Lizenznehmer dies beantragen;

b) als Unterlizenz, wenn sie von einem Lizenznehmer erteilt wird, dessen Lizenz im Europäischen Patentregister eingetragen ist.

Regel 22-24 → Eintragung von Rechtsübergängen, Lizenzen und anderen Rechten

siehe auch

Teil 2 AO EPÜ → Ausführungsvorschriften zum materiellen Patentrecht
AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente