Berichtigung einer unrichtigen Erfindernennung im Europäischen Patentregister

Regel 21 (2) AO EPÜ

Ist eine unrichtige Erfindernennung in das Europäische Patentregister eingetragen oder im Europäischen Patentblatt bekannt gemacht worden, so wird auch deren Berichtigung oder Löschung darin eingetragen oder bekannt gemacht.

Regel 21 (1) EPÜ → Berichtigung der Erfindernennung

Artikel 62 EPÜ → Recht auf Erfindernennung
Artikel 82 EPÜ → Erfindernennung

Artikel 127 EPÜ → Europäisches Patentregister

siehe auch

Regel 19-21 → Erfindernennung
Teil 2 AO EPÜ → Ausführungsvorschriften zum materiellen Patentrecht
AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente