Rücknahme der Anmeldung

§ 11 (7) DesignG

Der Anmelder kann die Anmeldung jederzeit zurücknehmen.

§ 11 (1) DesignG → Designanmeldung
§ 11 (2) DesignG → Inhalt der Designanmeldung
§ 11 (4) DesignG → Anmeldungserfordernisse nach der Designverordnung
§ 11 (5) DesignG → Fakultativer Inhalt der Designanmeldung
§ 11 (6) DesignG → Angaben ohne Einfluss auf den Schutzumfang des Designs

siehe auch