Programme für Datenverarbeitungsanlagen

§ 1 (3) Nr. 3 PatG

Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 [→ Technizität] werden insbesondere nicht angesehen: Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;

§ 1 (4) PatG

Absatz 3 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird.

§ 1 (1) PatG → Technizität
§ 1 (2) PatG → Biologische Erfindungen
§ 1 (3-4) PatG → Patentierungsausschluss

Computerimplementierte Erfindung
Softwarepatente
Technizität einer computerimplementierten Erfindung
Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln
TRIPS-Konformität des Patentierungsausschlusses für Programme für Datenverarbeitungsanlagen
Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln
Quellcodes

Verfahren der elektronischen Datenverarbeitung sind im Hinblick auf § 1 Abs. 3 Nr. 3 PatG nur dann patentierbar, wenn sie der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen. Sie sind vom Patentschutz ausgeschlossen, wenn sie losgelöst von einer konkreten technischen Umsetzung beansprucht werden.1)

Bei Erfindungen mit Bezug zu Geräten und Verfahren (Programmen) der elektronischen Datenverarbeitung ist zunächst zu klären, ob der Gegenstand der Erfindung zumindest mit einem Teilaspekt auf technischem Gebiet liegt [→ Technizität] (§ 1 Abs. 1 PatG).2)

Danach ist zu prüfen, ob dieser Gegenstand lediglich ein Programm für Datenverarbeitungsanlagen als solches darstellt und deshalb vom Patentschutz ausgeschlossen ist (§ 1 (3) PatG).3)

Der Ausschlusstatbestand greift nicht ein, wenn diese weitere Prüfung ergibt, dass die Lehre Anweisungen enthält, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen.4)

Dieses Erfordernis steht nicht in Widerspruch zu Art. 27 Abs. 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) [→ TRIPS-Konformität des Patentierungsausschlusses für Programme für Datenverarbeitungsanlagen].5)

Literatur

siehe auch

§ 1 (3) PatG → Patentierungsausschluss nicht technischer Gegenstände oder Tätigkeiten

1)
st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - X ZB 1/15 - Flugzeugzustand
2) , 3)
BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/0 - Webseitenanzeige
4)
st. Rspr.; BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/0 - Webseitenanzeige; BGH, Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08 - Dynamische Dokumentengenerierung
5)
BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/0 - Webseitenanzeige; m.w.N.