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patentrecht:loesung_eines_konkreten_technischen_problems_mit_technischen_mitteln

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Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln

§ 1 (3) PatG → Patentierungsausschluss nicht technischer Gegenstände oder Tätigkeiten

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Lehre, die ein Computerprogramm oder ein durch ein Datenverarbeitungsprogramm verwirklichtes Verfahren zum Gegenstand hat, wegen des Patentierungsausschlusses für Computerprogramme als solche über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus verfahrensbestimmende Anweisungen enthalten, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen.1)

Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang nicht; sie sind nur dann von Bedeutung, wenn sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen2). Entsprechendes gilt für Verfahren zur Wiedergabe von Informationen,3)

Technizität

Nicht berücksichtigungsfähig sind deshalb Anweisungen, die ausschließlich Aspekte betreffen, die nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 PatG von der Patentierung ausgenommen sind, zum Beispiel die Auswahl oder Verarbeitung von Daten.4), wirtschaftliche oder geschäftliche Tätigkeiten5) oder ästhetische Merkmale6).7)

§ 1 (3) PatG → Patentierungsausschluss nicht technischer Gegenstände oder Tätigkeiten

siehe auch

1)
st. Rspr. z.B. BGH, GRUR 2011, 125 Rn. 30 - Wiedergabe topografischer Informationen
2)
BGH, GRUR 2015, 660 Rn. 26 - Bildstrom; BGHZ 185, 214 Rn. 21 ff. - Dynamische Dokumentengenerierung
3)
BGH, Urt. v. 29. November 2016 - X ZR 90/14; m.V.a. BGH, GRUR 2011, 125 Rn. 30 - Wiedergabe topografischer Informationen
4)
BGH, GRUR 2013, 275 Rn. 42)(, die Wiedergabe von Informationen((BGH, GRUR 2013, 275 Rn. 43; Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Rn. 39 - Wiedergabe topografischer Informationen
5)
EPA, Entscheidung vom 8. September 2000 - T 931/95 ABl. 2001, 441 = GRUR Int. 2002, 87 Rn. 8 - Steuerung eines Pensionssystems / PBS Partnership
6)
EPA, Entscheidung vom 2. Juni 2006 - T 928/03 Rn. 4.1.2 Video game / Konami
7)
BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - X ZB 1/15 - Flugzeugzustand
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