Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | ||
wettbewerbsrecht:rechtsbruch [2023/07/25 08:30] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | wettbewerbsrecht:rechtsbruch [2023/09/21 11:52] – mfreund | ||
---|---|---|---|
Zeile 39: | Zeile 39: | ||
Allerdings findet der Rechtsbruchtatbestand gemäß § 3a UWG keine Anwendung, wenn sich aus der gesetzlichen Primärnorm durch Auslegung, insbesondere aus dem Regelungszusammenhang ergibt, dass die dortige Rechtsfolgenregelung abschließend sein soll.((BGH, Urteil vom 10. März 2022 - I ZR 70/21 - Prozessvertretung durch Haftpflichtversicherer; | Allerdings findet der Rechtsbruchtatbestand gemäß § 3a UWG keine Anwendung, wenn sich aus der gesetzlichen Primärnorm durch Auslegung, insbesondere aus dem Regelungszusammenhang ergibt, dass die dortige Rechtsfolgenregelung abschließend sein soll.((BGH, Urteil vom 10. März 2022 - I ZR 70/21 - Prozessvertretung durch Haftpflichtversicherer; | ||
im Hinblick auf die Auswirkungen im Wettbewerb abschließend sanktionieren soll((Götting/ | im Hinblick auf die Auswirkungen im Wettbewerb abschließend sanktionieren soll((Götting/ | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de