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verfahrensrecht:schiedsspruch

Schiedsspruch

Ein Schiedsspruch ist die Entscheidung, die ein Schiedsgericht am Ende eines Schiedsverfahrens trifft. Er ist das Pendant zu einem Urteil in einem staatlichen Gerichtsverfahren. Der Schiedsspruch regelt die Streitigkeit zwischen den Parteien endgültig und ist rechtlich bindend.

in Schiedsspruch steht gemäß § 1055 ZPO einem rechtskräftigen gerichtlichen Urteil gleich.1)

Ein Schiedsspruch kann wie jedes gerichtliche Urteil mit einem Antrag auf gerichtliche Aufhebung gemäß § 1059 ZPO angefochten werden. Ein solcher Antrag ist jedoch innerhalb der in § 1059 Abs. 3 ZPO normierten Frist zu stellen.2)

§ 1054 ZPO → Form und Inhalt des Schiedsspruchs

§ 1059 ZPO → Aufhebungsantrag

Teilschiedsspruch
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs
Vollstreckung eines Schiedsspruchs

Ein Schiedsspruch muss die elementaren Grundlagen der Rechtsordnung verletzen, um gegen den ordre public zu verstoßen.3)

siehe auch

§§ 1025 - 1066 ZPO → Schiedsrichterliches Verfahren

1) , 2)
BGH, Urteil vom 14. November 2024 - X ZR 124/22 - Bremsanlage
3)
BGH, Beschluss vom 23. Januar 2025 – I ZB 41/24; m.V.a. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - I ZB 13/15, SchiedsVZ 2018, 53 [juris Rn. 55]; Beschluss vom 16. Dezember 2021 - I ZB 31/21, SchiedsVZ 2022, 237 [juris Rn. 13]; Beschluss vom 27. September 2022 - KZB 75/21, BGHZ 234, 288 [juris Rn. 12]
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