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verfahrensrecht:entscheidungsfindung

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Entscheidungsfindung

Das Verfahrensrecht [ZPO → Zivilprozessordnung] bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen.

Gerichte handeln nach festgelegten rechtlichen Verfahren [→ Verfahrensrecht und sind unabhängig in ihrer Entscheidungsfindung.

siehe auch

verfahrensrecht/entscheidungsfindung.txt · Zuletzt geändert: von mfreund