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verfahrensrecht:bundesverfassungsgericht

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 +====== Bundesverfassungsgericht ======
  
 +Hebt das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung über eine [[Urteilsverfassungsbeschwerde]] neben Revisionsurteilen auch ein vorangegangenes Berufungsurteil auf, ohne die aufhebende Wirkung dieses Ausspruchs zu beschränken, erstreckt sich die Aufhebung auch auf die in diesem Berufungsurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen, auf die deshalb im wiedereröffneten Revisionsverfahren nicht zurückgegriffen werden kann.((BGH, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 115/16 - Metall auf Metall IV))
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 +===== siehe auch =====
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 +-> [[Gericht]]