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verfahrensrecht:blosses_nichtwissen

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Bloßes Nichtwissen

Auch ein detaillierter Vortrag kann - wenn die Voraussetzungen des § 138 Abs. 4 ZPO [→ Erklärung mit Nichtwissen] vorliegen - mit bloßem Nichtwissen bestritten werden.

siehe auch

verfahrensrecht/blosses_nichtwissen.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1