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urheberrecht:schutz_des_filmherstellers
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Schutz des Filmherstellers

§ 94 des UrhG regelt die Rechte des Filmherstellers an Bild- und Tonträgern.

§ 94 Abs. 1 UrhG → Ausschließliche Rechte des Filmherstellers
Gewährt dem Filmhersteller ausschließliche Nutzungsrechte und Schutz vor Entstellungen.

§ 94 Abs. 2 UrhG → Übertragbarkeit der Rechte
Bestimmt die Übertragbarkeit der Rechte des Filmherstellers.

§ 94 Abs. 3 UrhG → Dauer des Schutzes
Legt die Dauer des Schutzes auf fünfzig Jahre fest.

§ 94 Abs. 4 UrhG → Anwendung anderer Vorschriften
Ordnet die entsprechende Anwendung weiterer Vorschriften an.

siehe auch

urheberrecht/schutz_des_filmherstellers.txt · Zuletzt geändert: von migration

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