Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


urheberrecht:rechte_am_filmwerk

Rechte am Filmwerk

UGesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Teil 3: Besondere Bestimmungen für Filme Abschnitt 1: Filmwerke § 89 Rechte am Filmwerk

§ 89 des UrhG regelt die Rechte und Nutzungsbefugnisse am Filmwerk sowie an den bei der Herstellung eines Filmwerkes entstehenden Werken.

§ 89 Abs. 1 UrhG → Einräumung von Nutzungsrechten an den Filmhersteller
Regelt die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte an den Filmhersteller.

§ 89 Abs. 2 UrhG → Befugnis zur Einräumung von Nutzungsrechten an den Filmhersteller
Bestimmt die Befugnis des Urhebers zur Einräumung von Nutzungsrechten an den Filmhersteller.

§ 89 Abs. 3 UrhG → Unberührtheit der Urheberrechte an benutzten Werken
Stellt die Unberührtheit der Urheberrechte an benutzten Werken sicher.

§ 89 Abs. 4 UrhG → Filmische Verwertung von Lichtbildern und Lichtbildwerken
Regelt die filmische Verwertung von Lichtbildern und Lichtbildwerken entsprechend den Absätzen 1 und 2.

siehe auch

urheberrecht/rechte_am_filmwerk.txt · Zuletzt geändert: von migration