Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 87b des S. regelt die Rechte des Herstellers einer Datenbank hinsichtlich der Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe der Datenbank oder wesentlicher Teile davon.
§ 87b Abs. 1 S. → Ausschließliche Rechte des Datenbankherstellers
Gewährt dem Datenbankhersteller ausschließliche Nutzungsrechte.
§ 87b Abs. 2 UrhG → Anwendung anderer urheberrechtlicher Bestimmungen
Verweist auf die Anwendung weiterer urheberrechtlicher Bestimmungen.
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