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Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert [§ 51 (1) GKG → Streitwert im gewerblichen Rechtsschutz] gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend.
§ 32 (2) RVG → Gebührenrechte des Rechtsanwalts
§ 33 RVG → Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren
§ 23 (3) RVG → Festsetzung des Gegenstandswerts nach billigem Ermessen
Nach § 32 Abs. 1 RVG ist die Festsetzung eines für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werts [§ 51 (1) GKG → Streitwert im gewerblichen Rechtsschutz] auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend.
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