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patentrecht:ersuchen_um_erstattung_technischer_gutachten

Ersuchen um Erstattung technischer Gutachten

§Gesetz über internationale Patentübereinkommen (PATENTRECHT) Artikel II : Europäisches Patentrecht § 13 Ersuchen um Erstattung technischer Gutachten
Art. II § 13 IntPatÜbkG

Ersuchen der Gerichte um Erstattung technischer Gutachten nach Artikel 25 des Europäischen Patentübereinkommens werden in unmittelbarem Verkehr an das Europäische Patentamt übersandt.

siehe auch

IntPatÜG, Art. II → Europäisches Patentrecht
Regelt die Umsetzung des nationalen Teil eines europäischen Patentes in Deutschland.

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