Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Hörmarken sind in einer üblichen Notenschrift darzustellen. Für die Form der Wiedergabe gilt § 8 Abs. 2 bis 5 entsprechend.
§ 3 (1) MarkenG → Markenfähigkeit, Hörmarken
§ 11 (1) MarkenV → Grafische Wiedergabe der Hörmarke
§ 11 (3), (5) MarkenV → Klangliche Wiedergabe der Hörmarke auf einem Datenträger
§ 11 (4) MarkenV → Beschreibung der Hörmarke
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§§ 2 - 18 MarkenV → Anmeldungen
Beschreibt die Bestimmungen zur Einreichung und Bearbeitung von Markenanmeldungen.
§§ 2 - 23 MarkenV (Teil 2) → Verfahren bis zur Eintragung
Beschreibt die Prozesse und Anforderungen, die notwendig sind, um eine Marke von der Anmeldung bis zur Eintragung zu begleiten.
MarkenV → Markenverordnung
Die Ausführungsverordnung zum Markengesetz; sie regelt die Einzelheiten zu Anmeldung, Eintragung, Verlängerung und den Verfahren vor dem Amt.
MarkenG → Markengesetz, Markenrecht
Das zentrale Gesetz für den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen; das Markenrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.
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