Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


markenrecht:foermliche_voraussetzungen

finanzcheck24.de

<page>

Förmliche Voraussetzungen

§ 85 des Markengesetzes (MarkenG) legt die formellen Voraussetzungen für die Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof fest.

§ 85 (1) MarkenG → Einlegung der Rechtsbeschwerde
Beschreibt die Frist und die Form, in der die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen ist.

§ 85 (2) MarkenG → Streitwertbegünstigung im Rechtsbeschwerdeverfahren
Erklärt die Anwendung der Bestimmungen über die Streitwertbegünstigung im Rechtsbeschwerdeverfahren.

§ 85 (3) MarkenG → Begründung der Rechtsbeschwerde
Regelt die Frist und die Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde.

§ 85 (4) MarkenG → Inhalt der Rechtsbeschwerdebegründung
Listet die erforderlichen Inhalte der Begründung der Rechtsbeschwerde auf.

§ 85 (5) MarkenG → Vertretung vor dem Bundesgerichtshof
Beschreibt die Anforderungen an die Vertretung der Beteiligten vor dem Bundesgerichtshof und die Erstattung der Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts.

siehe auch

MarkenG, Teil 3, Abschnitt 6 → Verfahren vor dem Bundespatentgericht
Regelt die Verfahren vor dem Bundespatentgericht, einschließlich der Beschwerdeverfahren, der Zuständigkeiten und der Möglichkeiten zur Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof..

markenrecht/foermliche_voraussetzungen.txt · Zuletzt geändert: 2025/05/21 07:54 von mfreund