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markenrecht:eintragbarkeit_von_geographischen_herkunftsangaben_als_kollektivmarken

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Eintragbarkeit von geographischen Herkunftsangaben als Kollektivmarken

§ 99 (1) MarkenG

Abweichend von § 8 Abs. 2 Nr. 2 [→ Freihaltebedürfnis] können Kollektivmarken ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der geographischen Herkunft der Waren oder der Dienstleistungen dienen können.

siehe auch

§§ 97 - 106 MarkenG (Teil 4) → Kollektivmarken
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht

markenrecht/eintragbarkeit_von_geographischen_herkunftsangaben_als_kollektivmarken.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1