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designrecht:ausschluss_vom_designschutz

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Ausschluss vom Designschutz

§ 3 des DesignG regelt die Tatbestände, bei denen ein Design vom Schutz ausgeschlossen ist, sowie eine Ausnahme für modulare Bauteilesysteme.

§ 3 (1) DesignG → Ausschlussgründe
Zählt die vom Designschutz ausgeschlossenen Tatbestände auf (technisch bedingte Merkmale, „must fit“-Merkmale, Verstöße gegen öffentliche Ordnung oder gute Sitten, missbräuchliche Nutzung geschützter Hoheitszeichen).

§ 3 (2) DesignG → Ausnahme für Bauteilesysteme
Stellt klar, dass „must fit“-Merkmale in modularen Systemen zum Zweck des Zusammenbaus oder der Verbindung austauschbarer Teile nicht ausgeschlossen sind.

siehe auch

DesignG, Abschnitt 1 → Schutzvoraussetzungen
Definiert die Grundbegriffe und legt fest, welche Designs schutzfähig sind, welche ausgeschlossen sind und welche Anforderungen an Neuheit und Eigenart gestellt werden.

designrecht/ausschluss_vom_designschutz.txt · Zuletzt geändert: von mfreund