Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

markenrecht:einstweilige_verfuegung

finanzcheck24.de

Einstweilige verfuegung

§ 140 (3) MarkenG

Zur Sicherung der in diesem Gesetz bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung können einstweilige Verfügungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der in den §§ 935 und 940 der Zivilprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen erlassen werden.

siehe auch

§ 140 MarkenG → Kennzeichenstreitsachen

markenrecht/einstweilige_verfuegung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1