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markenrecht:ansprueche_wegen_verletzung
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Ansprüche wegen Verletzung

§ 128 des MarkenG regelt die Ansprüche bei der Verletzung von Schutzrechten im geschäftlichen Verkehr.

§ 128 Abs. 1 MarkenG → Unterlassungsanspruch bei Wiederholungsgefahr
Regelt Unterlassungsanspruch bei unzulässiger Nutzung.

§ 128 Abs. 2 MarkenG → Schadensersatzpflicht bei Zuwiderhandlung
Bestimmt Schadensersatzpflicht bei Zuwiderhandlung.

§ 128 Abs. 3 MarkenG → Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften
Erklärt Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften.

siehe auch

§§ 126 - 129 MarkenG → Schutz geographischer Herkunftsangaben
Behandelt den Schutz von geographischen Herkunftsangaben und ähnlichen Bezeichnungen, die das Publikum über die Herkunft täuschen könnten.

§§ 130 - 136 MarkenG → Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006

§§ 126 - 139 MarkenG (Teil 6) → Geographische Herkunftsangaben

MarkenG → Markengesetz
Markenrecht
Das zentrale Gesetz für den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen; das Markenrecht ordnet dieses Rechtsgebiet in den gewerblichen Rechtsschutz ein.

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