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**Art. 42 (2) DSGVO** | **Art. 42 (2) DSGVO** | ||
- | Zusätzlich zur Einhaltung durch die unter diese Verordnung fallenden Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter können auch datenschutzspezifische Zertifizierungsverfahren, | + | Zusätzlich zur Einhaltung durch die unter diese Verordnung fallenden Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter können auch datenschutzspezifische Zertifizierungsverfahren, |
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**Art. 42 (4) DSGVO** | **Art. 42 (4) DSGVO** | ||
- | Eine Zertifizierung gemäß diesem Artikel mindert nicht die Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für die Einhaltung dieser Verordnung und berührt nicht die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, | + | Eine Zertifizierung gemäß diesem Artikel mindert nicht die Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für die Einhaltung dieser Verordnung und berührt nicht die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, |
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**Art. 42 (5) DSGVO** | **Art. 42 (5) DSGVO** | ||
- | Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter, | + | Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter, |
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Zeile 40: | Zeile 40: | ||
**Art. 42 (6) DSGVO** | **Art. 42 (6) DSGVO** | ||
- | Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter, | + | Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter, |
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Zeile 47: | Zeile 47: | ||
**Art. 42 (7) DSGVO** | **Art. 42 (7) DSGVO** | ||
- | Die Zertifizierung wird einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter für eine Höchstdauer von drei Jahren erteilt und kann unter denselben Bedingungen verlängert werden, sofern die einschlägigen Kriterien weiterhin erfüllt werden. Die Zertifizierung wird gegebenenfalls durch die Zertifizierungsstellen nach Artikel 43 oder durch die zuständige Aufsichtsbehörde widerrufen, wenn die Kriterien für die Zertifizierung nicht oder nicht mehr erfüllt werden. | + | Die Zertifizierung wird einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter für eine Höchstdauer von drei Jahren erteilt und kann unter denselben Bedingungen verlängert werden, sofern die einschlägigen Kriterien weiterhin erfüllt werden. Die Zertifizierung wird gegebenenfalls durch die Zertifizierungsstellen nach Artikel 43 [-> [[Zertifizierungsstellen]]] |
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===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | DSGVO -> [[Datenschutz-Grundverordnung]] |
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