Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Art. 7 der DSGVO regelt die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten wirksam ist.
Art. 7 Abs. 1 DSGVO → Nachweispflicht des Verantwortlichen
Verpflichtet den Verantwortlichen, die Einwilligung der betroffenen Person nachzuweisen.
Art. 7 Abs. 2 DSGVO → Form und Sprache der Einwilligungserklärung
Legt fest, dass Einwilligungserklärungen klar und verständlich abgegrenzt sein müssen.
Art. 7 Abs. 3 DSGVO → Widerrufsrecht der Einwilligung
Bestimmt das Recht der betroffenen Person, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Art. 7 Abs. 4 DSGVO → Freiwilligkeit der Einwilligung
Erfordert die Berücksichtigung der Freiwilligkeit der Einwilligung bei der Vertragsbeurteilung.
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DSGVO → Datenschutz-Grundverordnung
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