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internetrecht:bedingungen_fuer_die_einwilligung
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Bedingungen für die Einwilligung

Art. 7 der DSGVO regelt die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten wirksam ist.

Art. 7 Abs. 1 DSGVO → Nachweispflicht des Verantwortlichen
Verpflichtet den Verantwortlichen, die Einwilligung der betroffenen Person nachzuweisen.

Art. 7 Abs. 2 DSGVO → Form und Sprache der Einwilligungserklärung
Legt fest, dass Einwilligungserklärungen klar und verständlich abgegrenzt sein müssen.

Art. 7 Abs. 3 DSGVO → Widerrufsrecht der Einwilligung
Bestimmt das Recht der betroffenen Person, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Art. 7 Abs. 4 DSGVO → Freiwilligkeit der Einwilligung
Erfordert die Berücksichtigung der Freiwilligkeit der Einwilligung bei der Vertragsbeurteilung.

siehe auch

Übergeordnete Seite

  • ↑ Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO)
    Regelt den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr in der Europäischen Union, mit dem Ziel, die Datenschutzrechte zu stärken und einheitliche Standards in allen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen.

DSGVO → Datenschutz-Grundverordnung

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