internetrecht:stellung_des_datenschutzbeauftragten

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internetrecht:stellung_des_datenschutzbeauftragten [2023/08/23 10:34] – [siehe auch] areicheltinternetrecht:stellung_des_datenschutzbeauftragten [2023/08/23 10:36] (aktuell) – [Stellung des Datenschutzbeauftragten] areichelt
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 **Art. 38 (1) DSGVO** **Art. 38 (1) DSGVO**
  
-Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter stellen sicher, dass der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird.+Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter stellen sicher, dass der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz [[internetrecht:personenbezogene_daten|personenbezogener Daten]] zusammenhängenden Fragen eingebunden wird.
 </note> </note>
  
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 **Art. 38 (2) DSGVO** **Art. 38 (2) DSGVO**
  
-Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter unterstützen den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Artikel 39, indem sie die für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Ressourcen und den Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen sowie die zur Erhaltung seines Fachwissens erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.+Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter unterstützen den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Artikel 39 [-> [[Aufgaben des Datenschutzbeauftragten]]], indem sie die für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Ressourcen und den Zugang zu personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen sowie die zur Erhaltung seines Fachwissens erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.
 </note> </note>
  
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 **Art. 38 (5) DSGVO** **Art. 38 (5) DSGVO**
  
-Der Datenschutzbeauftragte ist nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung seiner Aufgaben an die Wahrung der Geheimhaltung oder der Vertraulichkeit gebunden.+Der Datenschutzbeauftragte ist nach dem [[eu:recht_der_europaeischen_union|Recht der Union]] oder der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung seiner Aufgaben an die Wahrung der Geheimhaltung oder der Vertraulichkeit gebunden.
 </note> </note>
  
internetrecht/stellung_des_datenschutzbeauftragten.1692786869.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/08/23 10:34 von areichelt