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internetrecht:rechtmaessigkeit_der_verarbeitung [2023/08/30 12:23] – areichelt | internetrecht:rechtmaessigkeit_der_verarbeitung [2023/08/30 12:25] (aktuell) – areichelt | ||
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Im Rahmen einer Abwägung am Maßstab des Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO wären nicht die Grundrechte des Grundgesetzes, | Im Rahmen einer Abwägung am Maßstab des Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO wären nicht die Grundrechte des Grundgesetzes, | ||
- | Eine am Maßstab des Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO vorzunehmende Interessenabwägung muss zum gleichen Ergebnis führen wie eine solche am Maßstab der §§ 22, 23 KUG. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung nach der Richtlinie 95/46/EG ausgeführt, | + | Eine am Maßstab des Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO vorzunehmende Interessenabwägung muss zum gleichen Ergebnis führen wie eine solche am Maßstab der §§ 22, 23 KUG. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung nach der Richtlinie 95/46/EG ausgeführt, |
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+ | Von einer vollständigen Vereinheitlichung ist bei den von der DatenschutzGrundverordnung erfassten Materien auszugehen.((BGH, | ||
+ | - Recht auf Vergessen II)) | ||
===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== |
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